ALPENGLÜHEN

„Kuckuck“ ruft ein blinder, alter Mann aus einer einsamen Berghütte. Im Dienste des Tourismusverbandes ahmt er für die Wanderer die Stimmen alpiner Tiere nach. Er fristet sein Dasein in teils aufgezwungener, teils selbst gewählter Isolation. Seine Verbindungen zur Welt sind ein Kofferradio ohne Batterien und das Kind eines Bauern, das ihm auf seine Fragen die Antworten gibt, die er ihm eingetrichtert hat. Seine heile Welt gerät aus den Fugen, als Jasmine auftaucht. Und das „Alpenglühen“ wird zum poetischen Spiel von Sein und Schein.
Regie/Raum: Peter Faßhuber; Mit: Melanie Katja Schneider, Eva-Maria Faßhuber, Julia Faßhuber, Hans T. Tafner; Technik: Peter Faßhuber-Fuchs; Ton: Friedrich Tafner; Als Gäste: Familienchor Oberzeiring

Pressestimmen zur Premiere:
„Eine große theatrale Lüge, der man als Zuschauer nur hilflos aufsitzt. So wechseln die drei Darstellerinnen etwa ganz spielerisch die Rollen, weil weder das Stück, noch die Inszenierung Peter Faßhubers einen Authentizitätsanspruch geltend machen. Als Hauptverführer des Abends agieret Hans T. Tafner in der Rolle des Blinden. Doch wie überall in diesem Stück trügt der Schein auch hier, und man geht einfach nur eine mgroßartigen Schauspieler auf den Leim…“ (C. Hartner, Kronenzeitung, Kultur vom 26.7.)
„Verdächtiges Alpin-Idyll im Theater Oberzeiring. Mit diskreter Ironie führt Regiesseur Peter Faßhuber Schauspieler und Publikum durch den poetischen, heute wenig gespielten Text: Neusichtung einer emotionalen Apokalypse, an die man glauben kann, oder auch nicht. Starke Ensembleleistung von Melanie Katja Schneider, Eva-Maria Faßhuber, Julia Faßhuber und Hans. T. Tafner…“ (Ute Baumhackl, Kleine Zeitung Kultur vom 26.7.)
„Hans T. Tafner und Co brillieren in „Alpenglühen“!  Ein Seelenstriptease und im Hintergrund summt der Familienchor. Wer ist er? Was stimmt noch? Faßhuber lässt das verschwimmen. Lügen die Berge? Lügt das Alpenglühen?. Melanie Katja Schneider, Eva-Maria Faßhuber und Julia Faßhuber beeindrucken mit perfekter Darstellung…“ (H.G. Ainerdinger, MZ vom 1.8.2013)